Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

R & C Ferienwohnungen 

1. Vertragsschluss

Mit der Buchungsanfrage über die E-Mail-Adresse urlaub@rcferienwohnungengroemitz.info oder über das Kontaktformular geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags ab.
Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Buchungsbestätigung zustande.

2. Anzahlung und Zahlung

Bei Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig.

Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Anreise zu zahlen.

Bei kurzfristigen Buchungen (innerhalb von 30 Tagen vor Anreise) ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

3. Stornierung

Bis 30 Tage vor Anreise: kostenlose Stornierung

29–14 Tage vor Anreise: 65 % des Reisepreises

13–1 Tag vor Anreise: 100 % des Reisepreises

Nichtanreise („No-Show“): 100 % des Reisepreises

4. An- und Abreise

Anreise: ab 16:00 Uhr

Abreise: bis 10:00 Uhr
Abweichungen sind nach vorheriger Absprache möglich.

5. Haustiere

Haustiere sind grundsätzlich nicht gestattet.
Bei Nichtbeachtung wird der Aufenthalt nicht genehmigt und der gesamte Reisepreis in Höhe von 100 % wird fällig.

6. Rauchen, Partys & Nachtruhe

Rauchen ist in der gesamten Unterkunft nicht gestattet (nur im Außenbereich).

Partys, Feiern und Junggesellenabschiede sind nicht erlaubt.

Die Nachtruhe gilt von 22:00 bis 07:00 Uhr.

7. Rücktritt durch den Vermieter

Wir behalten uns vor, Buchungen bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen zu stornieren.
Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
Weitere Ansprüche bestehen nicht.

8. Schäden & Haftung

Der Gast ist verpflichtet, Schäden unverzüglich zu melden.

Für fahrlässig oder mutwillig verursachte Schäden haftet der Gast.

Der Vermieter haftet nicht für verlorene Gegenstände oder für Ausfälle, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z. B. Strom, WLAN, Geräteausfälle).

Laden von Elektrofahrzeugen

Das Laden von E-Bikes, E-Scootern oder ähnlichen elektrischen Geräten über Steckdosen der Unterkunft ist nicht gestattet.

Bearbeitungspauschale

Für die Bearbeitung gemeldeter Schäden kann eine Pauschale von 20 € erhoben werden.

9. Besenreine Übergabe

Die Wohnung ist bei Abreise besenrein zu übergeben. Dazu gehört:

getrennte Entsorgung des Mülls (Restmüll, gelbe Tonne, Papier, Bioabfall, Glas)

gespültes Geschirr bzw. ausgeräumte Spülmaschine

Entfernen aller Lebensmittel aus Kühlschrank und Schränken

Nicht ausgeführte Reinigungs- oder Entsorgungsarbeiten können in Rechnung gestellt werden.

10. Regionale und umgebungstypische Bedingungen

In Küstenregionen können gelegentlich Insekten wie Ameisen, Mücken, Kellerasseln, Schaben oder Bienen auftreten.
Auch Möwen, Windgeräusche, Masten, Straßenlärm oder äußere Lichtquellen können vorkommen.
Diese Einflüsse stellen keinen Mangel der Unterkunft dar und berechtigen nicht zur Minderung des Reisepreises.

🔒 11. Hausrecht 

Der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person ist berechtigt, die Unterkunft bei berechtigtem Anlass (z. B. Gefahr im Verzug, technische Notwendigkeiten) zu betreten.
Der Gast wird – sofern möglich – vorher informiert.

🧑‍🤝‍🧑 12. Maximale Personenzahl 

Die Unterkunft darf nur von der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden.
Eine Überbelegung ohne vorherige Zustimmung berechtigt den Vermieter zur sofortigen Beendigung des Aufenthalts.

🔐 13. Wertsachen & Haftung für persönliche Gegenstände 

Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände, Geld oder persönliche Gegenstände der Gäste, die während des Aufenthalts verloren gehen oder beschädigt werden.

💳 14. Zahlungsverzug & Mahngebühren 

Bei Zahlungsverzug kann eine Mahngebühr von 5 € je Mahnung erhoben werden.
Nach zweimaliger erfolgloser Mahnung kann die Buchung storniert werden.

⚖️ 15. Erfüllungsort & Gerichtsstand

Erfüllungsort für Leistungen aus diesem Vertrag ist Grömitz.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.

16. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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